Korea stellt aktualisiertes Hilfsprogramm für internationale Kongresse vor

Als Reaktion auf die anhaltende COVID-19-Situation veröffentlichte das Korea MICE Bureau zusammen mit der Korea Tourism Organization (KTO) kürzlich ein angepasstes COVID-19-Hilfsprogramm für internationale Kongresse. Dank lockerer Berechtigungskriterien haben zukünftig sowohl Online- als auch Offline-Veranstaltungen, die von der Pandemie betroffen sind, Anspruch auf Hilfemaßnahmen bei der Eventausrichtung.

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Foto: Korea Tourism Organization

Erweiterte Eventformate und reduzierte Anspruchskriterien

Eine wesentliche Anpassung des neuen Hilfsprogramms besteht in der Lockerung der Berechtigungskriterien für Antragssteller. Während das vorherige Support-Programm unterschiedliche Förderkriterien vorsah − je nachdem, ob der Kongress von einer internationalen Organisation veranstaltet wurde oder nicht − wird das neue Programm ein einziges Förderkriterium für alle internationalen Events vorsehen. Somit wird der Kreis von Veranstaltern mit Anspruch auf Unterstützung erweitert. Darüber hinaus werden nun auch Eventformate berücksichtigt, die sowohl teilweise als auch komplett online stattfinden.

Neue Fördervoraussetzungen

Gemäß den neuen Förderkriterien müssen alle Kongressveranstaltungen mindestens 100 Teilnehmer, darunter mindestens 50 ausländische Teilnehmer aufweisen und über einen Zeitraum von einem Tag oder länger andauern. Zusätzlich qualifizieren sich nun auch Online-, Offline- und Hybridveranstaltungen für die Unterstützungsmaßnahmen. Dies gilt auch in Bezug auf die Gesamtzahl der Teilnehmer, die sowohl Online- als auch Offline-Teilnehmer berücksichtigt. Internationale Kongresse, die die genannten Kriterien erfüllen, werden je nach Veranstaltungsbeginn in sogenannte „A- und B-Typ-Events“ unterschieden: Veranstaltungen mit einem Startdatum zwischen dem 10. November 2020 und dem 30. Juni 2021 fallen unter Typ A. Veranstaltungen mit einem Startdatum zwischen dem 13. April und dem 9. November 2020 fallen unter Typ B. Bewerbungsschluss für Veranstaltungen des Typs B ist der 10. Dezember 2020.

Weitreichende Unterstützung

Der Umfang der bereitgestellten Hilfemaßnahmen hängt von der Art und Größe des Events ab und umfasst sämtliche Bereiche der Eventorganisation: von Planung über Ausrichtung bis hin zum Rahmenprogramm. Zusätzlich zu der Basisunterstützung werden für Events des Typs A weitere Hilfemaßnahmen angeboten, wie die Nutzung digitaler Technologien während der Veranstaltung, Unterstützung beim Mieten der Locations sowie bei den zusätzlichen Arbeitskosten, die im Zusammenhang mit den COVID-19-Präventionsmaßnahmen einhergehen.

Die aktualisierten Förderrichtlinien und Förderkriterien finden Sie auf der Website des Korea MICE Bureau.

Weitere Informationen zu Südkorea unter www.koreaconvention.org.