Bestpreisklausel von HRS verstößt gegen Kartellrecht

Das Bundeskartellamt hat die weitere Durchführung der Bestpreisklausel von HRS untersagt. Zudem wurden Verfahren wegen vergleichbarer Bestpreisklauseln in Hotelverträgen gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet.

Das Bundeskartellamt hat die weitere Durchführung der Bestpreisklausel von HRS untersagt und dem Unternehmen aufgegeben, die Klausel bis zum 1. März 2014 aus den Verträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen.

Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen im Internet sind laut Bundeskartellamt nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher. Letztlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können. Damit beeinträchtigen Bestpreisklauseln den Wettbewerb zwischen bestehenden Portalen. Zudem wird der Marktzutritt neuer Plattformanbieter erheblich erschwert, weil diese aufgrund der Bestpreisklausel Hotelzimmer nicht günstiger anbieten können. Aus diesen Gründen wurden jetzt auch Verfahren wegen vergleichbarer Bestpreisklauseln in Hotelverträgen gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet. www.bundeskartellamt.de