Der Brexit am 31. Januar 2020 steht unmittelbar bevor. Die Proske GmbH sieht eine Reihe von Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) im Hinblick auf Firmenveranstaltungen und Travel Management. Positiv: Es wurden umfassende Vereinbarungen für einen geregelten Brexit getroffen. In einer elfmonatigen Übergangsphase ändert sich kaum etwas. Wie es danach weitergeht, ist jedoch weitgehend unklar. Dies hängt vom erfolgreichen Abschluss eines Handelsabkommens zwischen der EU und Großbritannien ab. Kritische Punkte sind damit jetzt vor allem bei langfristigen Verträgen und Ausschreibungen zu beachten.4
„Der Brexit bringt regulatorische Herausforderungen für Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und in Großbritannien tätig sind. Für den Bereich Veranstaltungen und Travel Management sehen wir für Unternehmen langfristig vor allem Probleme bei vertraglichen Fragen in der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Beratungsfirmen mit Sitz im Vereinigten Königreich (UK). Da UK aus EU-Sicht künftig Drittland ist, könnten viele Verträge auf den Prüfstand zu stellen sein und rechtliche Unsicherheiten entstehen“, sagt Markus Struppler, Geschäftsführer der Proske GmbH. Er weist auf folgende Aspekte hin, die Verantwortliche für Meetings & Events (M&E) sowie Travel Management im Blick haben sollten:
Dienstleistungsverträge: Während der elfmonatigen Verhandlungsphase für ein neues Handelsabkommen ändert sich für Firmen fast nichts. Was danach kommt, ist jedoch unklar. Es ist fraglich, ob und in welchem Ausmaß das Erbringen von Dienst- und Beratungsleistungen im Rahmen von Messen, Kongressen und anderen Veranstaltungen aus Großbritannien in der EU oder umgekehrt neu geregelt werden muss.
Ausschreibungen: Die Rechtsunsicherheit bezieht sich nicht nur auf die Gestaltung von Verträgen. Auch bei Ausschreibungen müssen Unternehmen akribisch auf Regelungen achten, sofern beispielsweise in UK ansässige Agenturen im EU-Raum beteiligt werden sollen. Hier ist zu empfehlen, schon heute eingehende Rechtsberatung einzuholen.
Logistik: Risiken für Unternehmen im Hinblick auf die Logistik sind wahrscheinlich nicht zu erwarten. Es wird Übergangsfristen für Zollbestimmungen geben, die damit weiterhin gelten. Im besten Fall werden für den Zeitraum ab 2021 Regelungen ausgearbeitet, die sicherstellen, dass Meetings & Events nicht beeinträchtigt werden. Dabei sind die weiteren Verhandlungen abzuwarten.
Einreiseregeln: Auf diesem Feld wird es voraussichtlich keine kritischen Änderungen geben. Zumindest bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist nicht davon auszugehen, dass EU-Bürger ein Visum benötigen werden. Dennoch ist bislang offen, in wie weit Dienstleister und Agenturen im Anschluss an die elfmonatige Übergangsphase vor Ort im jeweils anderen Wirtschaftsraum tätig werden dürfen.
Flugverkehr: Ein harter Brexit hätte zahlreiche Unsicherheit für den Luftverkehr zur Folge – von Sicherheitsbestimmungen bis hin zu Flugstrecken und Rechten für Airlines. Dies ist für den Moment abgewendet. Ob es langfristig Veränderungen geben wird, ist momentan noch nicht abzusehen.
Datenschutz: Aus EU-Sicht wird Großbritannien künftig zu einem Drittland. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist damit in UK nicht mehr ohne weiteres gültig. Gleichzeitig ist laut DSGVO der Transfer von Daten in Drittländer außerhalb der EU grundsätzlich verboten. Organisatoren von Firmenveranstaltungen müssen Vereinbarungen mit Teilnehmern entsprechend anpassen.
Währungsschwankungen: Zukünftig stärkere Schwankungen sind zwischen Euro und dem britischen Pfund absehbar. Unsicherheiten im Wechselkurs werden sicherlich negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Europäischen Union und Großbritanniens haben.